Nachdem das Bundesgericht zum Schluss kam, dass gemäss Raumplanungsgesetz eine Interessensabwägung bereits auf der Richtplanstufe notwendig sei, folgte das Kantonsgericht Freiburg vollumfänglich den Ausführungen des obersten Gerichts. Dem geplanten Windpark Schwyberg bei Schwarzsee FR, gegen welchen vier Umweltschutzverbände Beschwerde erhoben haben, fehlen die Grundlagen im Richtplan und die Interessen des Vogel-, Natur- und Landschaftsschutzes seien zu wenig berücksichtigt worden.
Damit ist das Projekt nicht ganz vom Tisch, wohl aber die aktuelle Planung. Erst muss nun der Richtplan revidiert werden.