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Jetzt Referendum gegen den „Mantelerlass“ unterschreiben!



Was ist der «Mantelerlass»?

Der Mantelerlass ist eine Änderung des Energie-, Stromversorgungs-, Raumplanungs- und Waldgesetzes. Mit den Änderungen wird (neben dem Ausbau der Wasserkraft) der Bau von Solar- und Windkraftanlagen massiv erleichtert und der Natur- und Landschaftsschutz praktisch vollständig abgeschafft. Wie Bundesrat Albert Rösti in den Debatten sagte:

«Jetzt müssen die Gerichte keine Abwägungen mehr vornehmen. Das Parlament hat bereits die Abwägung vorgenommen. Die Stromproduktion kommt vor dem Naturschutz!».

Das neue Gesetz schreibt vor, dass die Stromgewinnung aus «erneuerbaren Energien» ohne Wasserkraft bis 2050 mindestens 45 TWh betragen muss, das ist eine Vervielfachung der schon bisher unrealistischen Ausbauziele und führt zu einer grossflächigen Verschandelung unserer Landschaften mit hunderten Quadratkilometern von Solarpanels und tausenden von Windkraftanlagen. 

Die Aufteilung der vorgeschriebenen Produktion auf Solar- und Windenergie liegt im Ermessen des Bundesrates. Bei einer Aufteilung von Solar zu Windkraft mit 3:1 ergeben sich unter Abzug der sonstigen «erneuerbaren Energien» ca. 200 km2 Solarpanels und ca. 2’000 Windkraftanlagen, die gebaut werden müssen.

Das ist dreimal so viel wie die bisher von der Energiestrategie 2050 geforderten ca. 700 Windräder, und diese Planung war schon völlig unrealistisch, weshalb der Ausbau der Planung meilenweit hinterherhinkt.

Trotz der massiven Erhöhung der Ausbauziele auf 45 TWh kann der zukünftige Strombedarf von 75 TWh zu einem wesentlichen Teil nicht gedeckt werden, vom ungelösten Problem der Speicherung solcher unregelmässig anfallenden Strommengen ganz abgesehen.

Der «Mantelerlass» verstösst in mehrfacher Hinsicht gegen die Schweizerische Bundesverfassung, bestätigt Prof. Dr. Alain Griffel. Siehe Naturschutz vor dem Untergang.

Welche Folgen hat der «Mantelerlass» für den Bau von Windparks?

Der Mantelerlass ist eine Katastrophe für unser Engagement gegen Windkraftanlagen. Bei der Richtplanung und im Bewilligungsverfahren bestehen kaum noch Möglichkeiten, etwas dagegen zu unternehmen, d. h. die Windkraftanlagen können praktisch immer gebaut werden:

  • Windkraftanlagen dürfen in Schutzgebieten von nationaler Bedeutung (Landschafts-, Natur- und Ortsbildschutz) gebaut werden. Die Schutzziele dürfen beeinträchtigt werden und auf Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen kann verzichtet werden.
  • Kantonale, kommunale und lokale Interessen zählen überhaupt nicht mehr. Windkraftanlagen haben immer Vorrang. Es gibt keine diesbezügliche Interessensabwägung mehr.
  • Durch die Änderung des Waldgesetzes wird der Bau von Windkraftanlagen im Wald ohne die bisherigen Anforderungen explizit erlaubt.
  • Der Bundesrat kann beschliessen, dass die notwendigen Bewilligungen in einem konzentrierten und abgekürzten Verfahren erteilt werden (!). Das ist eine Vorwegnahme des «Beschleunigungsgesetzes» und eine Ermächtigung wie in einer Bananenrepublik.

Wie kann man das Referendum unterstützen? Für das Referendum sind 50’000 gültige Unterschriften notwendig. Wir haben nicht viel Zeit, die Sammelfrist geht nur bis zum 18. Januar 2024, wobei die Unterschriften vor Einreichung noch bei den Gemeinden beglaubigt werden müssen.

Website des Initiativkomitees

«Mantelerlass» – was dahinter steht und warum das Referendum gelingen muss

zeitpunkt.ch

Sammeln Sie so viele Unterschriften wie möglich und senden sie diese vor dem 31.12.2023 an das Referendumskomitee!